Erwägungsgrund 2 32006D0245BESCHLUSS DES RATES vom 27. Februar 2006 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit im Hinblick auf die Aufnahme der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik als Vertragsparteien infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union (2006/245/EG)
Dieses Protokoll ist gemäß dem Beschluss des Rates vom 26. Oktober 2004 in Erwartung seines späteren Abschlusses am 26. Oktober 2004 im Namen der Europäischen…
Erwägungsgrund 4 32004D0636BESCHLUSS DES RATES vom 29. April 2004 über den Abschluss des Protokolls über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Europäischen Organisation für Flugsicherung durch die Europäische Gemeinschaft (2004/636/EG)
Das Protokoll wurde im Namen der Gemeinschaft am 8. Oktober 2002 in Brüssel unter dem Vorbehalt eines möglichen Abschlusses unterzeichnet.
Erwägungsgrund 4 32006D0910BESCHLUSS DES RATES vom 4. Dezember 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Erneuerung des Kooperationsprogramms im Bereich der Hochschul- und Berufsbildung (2006/910/EG)
Das Abkommen wurde im Namen der Gemeinschaft vorbehaltlich seines späteren Abschlusses am 21. Juni 2006 unterzeichnet.
Erwägungsgrund 2 32004D0513BESCHLUSS DES RATES vom 2. Juni 2004 über den Abschluss des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums (2004/513/EG)
Dieses Übereinkommen wurde am 16. Juni 2003 vorbehaltlich seines möglichen Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt gemäß der Entscheidung des Rates vom 2. Juni…
Erwägungsgrund 3 32006D0235BESCHLUSS DES RATES vom 27. Februar 2006 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Gemeinschaft, des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung der Schweiz an der Europäischen Umweltagentur und dem Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (2006/235/EG)
Das Abkommen wurde, vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt, am 26. Oktober 2004 im Namen der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet.
Erwägungsgrund 3 32006D0530BESCHLUSS DES RATES vom 9. Juni 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2006/530/EG)
Mit Beschluss des Rates vom 28. November 2005 wurde das Abkommen vorbehaltlich seines etwaigen späteren Abschlusses am 1. Dezember 2005 im Namen der…