Erwägungsgrund 8 32008D0306BESCHLUSS DES RATES vom 17. März 2008 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über Ausfuhrabgaben (2008/306/EG)
Das Abkommen sollte im Namen der Gemeinschaft genehmigt werden —
Erwägungsgrund 9 32007D0768BESCHLUSS DES RATES vom 19. November 2007 über die Annahme — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des am 6. Dezember 2005 in Genf unterzeichneten Protokolls zur Änderung des TRIPS-Übereinkommens (2007/768/EG)
Das Protokoll sollte im Namen der Gemeinschaft angenommen werden.
Erwägungsgrund 10 32006D0655BESCHLUSS DES RATES vom 19. Juni 2006 über die Genehmigung, im Namen der Europäischen Gemeinschaft, des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Berglandwirtschaft (2006/655/EG)
Daher sollte das Protokoll „Berglandwirtschaft“ im Namen der Gemeinschaft genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32005D0891BESCHLUSS DES RATES vom 3. Oktober 2005 über die Unterzeichnung des Protokolls zum Rahmenabkommen über den Handel und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/891/EG)
Das Protokoll sollte im Namen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 16 32008D0224BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über den Abschluss von Protokollen zur Änderung der Abkommen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Georgien, der Libanesischen Republik, der Republik Malediven, der Republik Moldau, der Regierung der Republik Singapur beziehungsweise der Republik Östlich des Uruguay anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/224/EG)
Daher sollten die Protokolle im Namen der Gemeinschaft geschlossen werden —
Erwägungsgrund 2 32006D0198BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 2. Februar 2006 zur Genehmigung der Änderung der Anhänge des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über gesundheitspolizeiliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier im Handel mit lebenden Tieren und Tierprodukten im Namen der Europäischen Gemeinschaft (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 81) (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/198/EG)
Diese Änderung sollte im Namen der Gemeinschaft genehmigt werden.