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Dieser Beschluss lässt die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands nach dem Protokoll zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union und dem Protokoll über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands im Anhang des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft unberührt; das Vereinigte Königreich und Irland sind folglich nicht an diesen Beschluss gebunden, soweit er die Ausübung einer Außenkompetenz durch die Gemeinschaft in Bereichen betrifft, in denen die interne gemeinschaftliche Gesetzgebung für das Vereinigte Königreich und/oder Irland keine bindende Wirkung hat.
Dieser Beschluss lässt die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands nach dem Protokoll zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der…
Gemäß dem Protokoll über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands sowie dem Protokoll zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der…
Gemäß dem Protokoll über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands sowie dem Protokoll zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der…
Gemäß dem Protokoll über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands sowie dem Protokoll zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der…
Gemäß dem Protokoll über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands sowie dem Protokoll zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der…
Gemäß dem Protokoll über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands sowie dem Protokoll zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.