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Das Übereinkommen zum Schutz der Alpen (nachstehend „Alpenkonvention“ genannt) wurde am 7. November 1991 im Namen der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet, durch den Beschluss 96/191/EG des Rates vom 26. Februar 1996 genehmigt und ist am 4. April 1998 in Kraft getreten. Gemäß Artikel 2 Absätze 2 und 3 der Alpenkonvention werden konkrete Maßnahmen zur Erreichung ihrer Ziele in verschiedenen Protokollen, wie insbesondere dem Protokoll „Berglandwirtschaft“, festgelegt.
Das Übereinkommen zum Schutz der Alpen, im Folgenden als „Alpenkonvention“ bezeichnet, wurde mit dem Beschluss 96/191/EG des Rates im Namen der Europäischen…
Das Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) wurde mit dem Beschluss 96/191/EG des Rates im Namen der Europäischen Gemeinschaft geschlossen.
Das Protokoll „Bodenschutz“ , das Protokoll „Energie“ und das Protokoll „Tourismus“ der Alpenkonvention, unterzeichnet am 7. November 1991 in Salzburg, werden…
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften war an den Verhandlungen über das Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich…
Mit dem Beschluss 96/191/EG des Rates hat die Gemeinschaft das Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) geschlossen.
Das Übereinkommen wurde ergänzt durch das Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.