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Im Rahmen des Gesamtziels einer nachhaltigen Entwicklung sieht Artikel 1 des Protokolls „Berglandwirtschaft“ das Ziel vor, die standortgerechte und umweltverträgliche Berglandwirtschaft so zu erhalten und zu fördern, dass ihr wesentlicher Beitrag zur Aufrechterhaltung der Besiedlung und der nachhaltigen Bewirtschaftung insbesondere durch die Erzeugung von typischen Qualitätsprodukten, die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, den Schutz vor Naturgefahren und die Wahrung der Schönheit und des Erholungswertes der Landschaft gewährleistet wird. Die Vertragsparteien sollten die Optimierung der multifunktionalen Aufgaben der Berglandwirtschaft anstreben.
Eines der Hauptziele des Protokolls „Bodenschutz“ ist der Schutz der multifunktionalen Rolle des Bodens ausgehend vom Gedanken der nachhaltigen Entwicklung.…
1Natur und Landschaft sind neben ihrem Eigenwert insbesondere als Lebens- und Wirtschaftsgrundlage des Menschen sowie in Verantwortung für künftige Generationen…
Das Protokoll „Berglandwirtschaft“ bietet einen gemeinsamen Rahmen für eine grenzüberschreitende Strategie mit gemeinsamen Zielen und Maßnahmen zur Lösung…
Ländlicher Raum (17) Für den ländlichen Raum werden folgende Leitvorstellungen verfolgt: - Ausbau einer langfristigen Konzeption, mit der die land- und…
Die durch vielfältige Nutzung geprägte Landschaft mit ihrer Arten- und Biotopvielfalt soll erhalten, entwickelt und wiederhergestellt werden. Eine diesem Zweck…
Mit der Ratifizierung des Protokolls „Berglandwirtschaft“ wird die Europäische Gemeinschaft ihr Engagement bestätigen, ein deutliches politisches Signal setzen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.