Art. 4 32006D0366BESCHLUSS 2006/366/GASP DES RATES vom 20. März 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung Georgiens über die Rechtsstellung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Südkaukasus und seines Unterstützungsteams in Georgien
Der Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 4 32006D0448BESCHLUSS 2006/448/GASP DES RATES vom 7. Juni 2006 über die Verlängerung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung Indonesiens über die Aufgaben, die Rechtsstellung, die Vorrechte und die Immunitäten der Beobachtermission der Europäischen Union in Aceh (Indonesien) (Aceh-Beobachtermission — AMM) und ihres Personals
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 4 32006D0313BESCHLUSS DES RATES vom 10. April 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen dem Internationalen Strafgerichtshof und der Europäischen Union über Zusammenarbeit und Unterstützung (2006/313/GASP)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 3 32006D0467BESCHLUSS DES RATES vom 21. November 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Island über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen (2006/467/GASP)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 4 32005D0680BESCHLUSS 2005/680/GASP DES RATES vom 12. August 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik Kongo über die Rechtsstellung und die Tätigkeit der Polizeimission der Europäischen Union in der Demokratischen Republik Kongo (EUPOL Kinshasa)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 3 32006D0477Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.