Erwägungsgrund 6 32005D0798BESCHLUSS DES RATES vom 14. November 2005 zum Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über Fragen betreffend den Handel mit Wein (2005/798/EG)
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels sollte daher genehmigt werden.
Erwägungsgrund 4 32006D0963Dieses Abkommen in Form eines Briefwechsels sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32009D0855BESCHLUSS DES RATES vom 20. Oktober 2009 über die Unterzeichnung und den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen und Fischereierzeugnissen, zur Ersetzung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 2 und ihrer Anhänge und zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits (2009/855/EG)
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 2 32004D0860BESCHLUSS DES RATES vom 25. Oktober 2004 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Abkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen dieses Abkommens (2004/860/EG)
Das am 25. Juni 2004 paraphierte Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 2 32004D0849Das am 25. Juni 2004 paraphierte Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 5 32006D0914BESCHLUSS DES RATES vom 13. November 2006 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen zur Änderung des Finanzbeitrags Norwegens gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen über die Beteiligung Norwegens an der Arbeit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) (2006/914/EG)
Dieses am 11. November 2005 paraphierte Abkommen steht jetzt zur Genehmigung an —