Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die bestehende bilaterale Vereinbarung über die Durchführung der Programme für Technische Hilfe im Bereich der nuklearen Sicherheit sowie Fragen der Nuklearhaftung, die 1995 von der Europäischen Kommission im Namen der Gemeinschaft und von der Russischen Föderation unterzeichnet wurde, wird auf Projekte im Rahmen des neuen Instruments für Zusammenarbeit im Bereich der Nuklearsicherheit keine Anwendung finden.
Ein Teil der Maßnahmen der Verordnung (EG) Nr. 99/2000 des Rates vom 29. Dezember 1999 über die Unterstützung der Partnerstaaten in Osteuropa und Mittelasien…
Diese Richtlinie gilt nicht für nukleare Risiken oder Umweltschäden oder die unmittelbare Gefahr solcher Schäden, die durch die Ausübung von Tätigkeiten…
Der Beitritt zum Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen wird im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft…
Dieses Gesetz findet keine Anwendung im Falle eines nuklearen Ereignisses, soweit für den Schaden das Atomgesetz in Verbindung mit dem Pariser…
Das MNEPR soll Projekte zur Bewältigung von Problemen im Zusammenhang mit radioaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen sowie der Außerbetriebnahme von…
Mit dem Beschluss 2000/742/EG hat der Rat dem Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Russischen Föderation über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.