Erwägungsgrund 2 32006D0964BESCHLUSS DES RATES vom 18. Dezember 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Kanadas zur Schaffung eines Kooperationsrahmens im Bereich von Hochschulbildung, Berufsbildung und Jugend (2006/964/EG)
Gemäß den Richtlinien im Anhang des genannten Beschlusses hat die Kommission im Namen der Gemeinschaft ein Abkommen mit der Regierung Kanadas ausgehandelt.
Erwägungsgrund 1 32007D0339BESCHLUSS DES RATES UND DER IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION vom 25. April 2007 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits (2007/339/EG)
Gemäß dem Beschluss des Rates, mit dem die Kommission ermächtigt wurde, entsprechende Verhandlungen aufzunehmen, hat die Kommission im Namen der Gemeinschaft…
Erwägungsgrund 2 32006D0735BESCHLUSS DES RATES vom 27. Juni 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2006/735/EG)
Gemäß den Verfahren und Direktiven im Anhang jenes Beschlusses hat die Kommission im Namen der Gemeinschaft ein Abkommen mit der Republik Chile über bestimmte…
Erwägungsgrund 2 32006D0530BESCHLUSS DES RATES vom 9. Juni 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2006/530/EG)
Gemäß den Verfahren und Verhandlungsrichtlinien im Anhang des genannten Ratsbeschlusses hat die Kommission im Namen der Gemeinschaft mit der Ukraine ein…
Erwägungsgrund 2 32006D0734BESCHLUSS DES RATES vom 27. Juni 2005 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2006/734/EG)
Gemäß den Verfahren und Direktiven im Anhang jenes Beschlusses des Rates hat die Kommission im Namen der Gemeinschaft ein Abkommen über bestimmte Aspekte von…
Erwägungsgrund 3 32005D0790BESCHLUSS DES RATES vom 20. September 2005 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (2005/790/EG)
Die Kommission hat ein solches Abkommen mit dem Königreich Dänemark im Namen der Gemeinschaft ausgehandelt.