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Die Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster , die sich auf Artikel 308 des Vertrages stützt, zielt auf die Schaffung eines Markts ab, der ordnungsgemäß und unter Bedingungen funktioniert, die denen eines nationalen Markts gleichen. Um einen solchen Markt zu schaffen und seine Einheit zu stärken, wurde mit der Verordnung das Geschmacksmustersystem der Gemeinschaft eingeführt, das es Unternehmen ermöglicht, über ein einziges Verfahren Geschmacksmusterschutz mit einheitlicher Wirkung für die gesamte Gemeinschaft zu erlangen.
Das Gemeinschaftsgeschmacksmustersystem und das System der internationalen Eintragung nach der Genfer Akte ergänzen einander. Das Geschmacksmustersystem der…
Die Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates vom 20. Februar 2006 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker wurde hauptsächlich im Hinblick darauf…
Mit der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit wurden Regeln zur…
Der Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten…
Die Verknüpfung des Geschmacksmustersystems der Gemeinschaft mit dem internationalen Eintragungssystem nach der Genfer Akte würde es den Entwerfern von…
Die Gemeinsame Marktordnung für Zucker, die mit der Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 des Rates festgelegt wurde, wird unter Berücksichtigung der dem Rat von der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.