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Mit diesem Beschluss wird als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ das spezifische Programm „Drogenprävention und -aufklärung“ (nachstehend „Programm“ genannt) als Beitrag zur Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus und zur Reduzierung drogenbedingter Gesundheitsschäden aufgelegt.
Das Programm läuft vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013.
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