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Es sollten zudem geeignete Maßnahmen getroffen werden, um Unregelmäßigkeiten und Betrug zu verhindern, und es sollten die erforderlichen Schritte eingeleitet werden, um entgangene, rechtsgrundlos gezahlte oder nicht ordnungsgemäß verwendete Beträge gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften , der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996 betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten und der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) wieder einzuziehen.
Es sollten zudem geeignete Maßnahmen getroffen werden, um Unregelmäßigkeiten und Betrug zu verhindern, und es sollten die erforderlichen Schritte eingeleitet…
Es sollten auch geeignete Maßnahmen getroffen werden, um Unregelmäßigkeiten und Betrug zu verhindern; die erforderlichen Schritte sollten eingeleitet werden, um…
Es sollten auch geeignete Maßnahmen getroffen werden, um Unregelmäßigkeiten und Betrug zu verhindern; die erforderlichen Schritte sollten eingeleitet werden, um…
Es sollten auch geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um Unregelmäßigkeiten und Betrug zu verhindern; die notwendigen Schritte sollten eingeleitet werden, um…
Die Kommission stellt sicher, dass bei der Durchführung von Maßnahmen, die gemäß dieser Verordnung finanziert werden, die finanziellen Interessen der…
Die Kommission trägt dafür Sorge, dass bei der Durchführung der im Rahmen dieser Verordnung finanzierten Maßnahmen die finanziellen Interessen der Gemeinschaft…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.