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Gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union verfolgt die Union das Ziel, den Bürgern in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten, indem sie ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedstaaten im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen entwickelt.
Die Europäische Union verfolgt unter anderem das Ziel, den Bürgern in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein hohes Maß an Sicherheit zu…
Die Union hat sich zum Ziel gesetzt, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist, zu erhalten und…
Die Union hat sich zum Ziel gesetzt, die Union als einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem die Freizügigkeit gewährleistet ist, zu…
Die Union hat sich zum Ziel gesetzt, die Union als einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem die Freizügigkeit gewährleistet ist, zu…
Gemäß Artikel 31 des Vertrags über die Europäische Union schließt das gemeinsame Vorgehen in Strafsachen unter anderem die Zusammenarbeit zwischen den…
Gemäß Artikel 83 Absätze 1 und 2 und Artikel 87 Absatz 2 des Vertrags hat die Union die Aufgabe, unter anderem eine wirksame justizielle und polizeiliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.