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Die beteiligten Mitgliedstaaten haben gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2004/585/EG geprüft, ob der Antrag für den Regionalen Beirat für die Hohe See/Langstreckenfangflotte den Bestimmungen des Beschlusses genügt. Am 7. November 2006 haben die beteiligten Mitgliedstaaten der Kommission eine Empfehlung zu jenem Beirat unterbreitet.
Die beteiligten Mitgliedstaaten haben gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2004/585/EG geprüft, ob der Antrag für den Regionalen Beirat für die Nordsee den…
Die beteiligten Mitgliedstaaten haben gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2004/585/EG geprüft, ob der Antrag für den Regionalen Beirat für die pelagischen…
Die Kommission hat den Antrag und die Empfehlung nach Maßgabe des Beschlusses 2004/585/EG und der Grundsätze und Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik…
Die beteiligten Mitgliedstaaten haben gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2004/585/EG geprüft, ob der Antrag für den Regionalen Beirat für die…
Die beteiligten Mitgliedstaaten haben gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2004/585/EG geprüft, ob der Antrag für den regionalen Beirat für das Mittelmeer…
Mit Artikel 2 des Beschlusses 2004/585/EG wurde ein Regionaler Beirat für die Hohe See/Langstreckenfangflotte eingesetzt, der alle Nicht-EG-Gewässer abdeckt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.