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Mit der Entscheidung 90/424/EWG werden die Modalitäten der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft an spezifischen Veterinärmaßnahmen, einschließlich wissenschaftlich-technischer Maßnahmen, festgelegt. Insbesondere führt die Gemeinschaft die wissenschaftlichen und technischen Maßnahmen durch, die für die Weiterentwicklung des Veterinärrechts der Gemeinschaft sowie für die Weiterentwicklung des Unterrichts oder der tierärztlichen Ausbildung notwendig sind, bzw. unterstützt die Mitgliedstaaten oder internationale Organisationen bei deren Durchführung.
Gemäß der Entscheidung 90/424/EWG führt die Gemeinschaft die wissenschaftlichen und technischen Maßnahmen durch, die für die Weiterentwicklung des…
Mit der Entscheidung 90/424/EWG werden die Modalitäten der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft an spezifischen Veterinärmaßnahmen, darunter Maßnahmen im…
Gemäß der Entscheidung 90/424/EWG führt die Gemeinschaft die wissenschaftlichen und technischen Maßnahmen durch, die für die Weiterentwicklung des…
Gemäß der Entscheidung 90/424/EWG führt die Gemeinschaft die wissenschaftlichen und technischen Maßnahmen durch, die für die Weiterentwicklung des…
Nach der Entscheidung 90/424/EWG trifft die Gemeinschaft wissenschaftlich-technische Maßnahmen bzw. unterstützt sie wissenschaftlich-technische Maßnahmen der…
Gemäß der Entscheidung 90/424/EWG trifft die Gemeinschaft die technischen und wissenschaftlichen Maßnahmen bzw. unterstützt sie entsprechende Maßnahmen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.