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Diese Programme müssen bis zur vollständigen Tilgung der Tollwut aufrechterhalten werden. Außerdem müssen die Programme in denjenigen Mitgliedstaaten fortgeführt werden, die an Drittstaaten angrenzen, in denen die Tollwut immer noch bei wild lebenden Tieren auftritt.
Wird auf dem Gebiet eines benachbarten Mitgliedstaates oder Drittlandes der Ausbruch oder der Verdacht des Ausbruchs der Tollwut bei einem wild lebenden Tier…
Die Befugnis der zuständigen Behörde, bei Feststellung der Tollwut bei einem Haustier oder einem wild lebenden Tier weitergehende Maßnahmen nach § 38 Absatz 11…
In mehreren Mitgliedstaaten tritt die Tollwut seit vielen Jahren bei wild lebenden Tieren auf, die Infektionsreservoir für andere Tiere sind und somit ein…
Im Interesse der Tiergesundheit sollten alle Maßnahmen, die politische Entscheidungen zugunsten der Tollwutbekämpfung und -tilgung in osteuropäischen und…
Die Einstellung zu Tieren hängt auch von der Wahrnehmung in den einzelnen Mitgliedstaaten ab, und in einigen Mitgliedstaaten wird die Beibehaltung umfassenderer…
Aufgrund dieser Anordnung haben die Mitgliedstaaten nicht mehr die Möglichkeit, die ausgesetzten Maßnahmen anzuwenden. Daher haben bestimmte Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.