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In den Schlussfolgerungen des Rates vom 13. November 2006 zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung (nachfolgend „Schlussfolgerungen des Rates“ genannt) wird die Kommission ersucht, zu einer besseren Koordinierung der Vorgehensweisen in diesen Bereichen beizutragen, vor allem durch die Einsetzung einer Gruppe aus Sachverständigen der Mitgliedstaaten.
In der Empfehlung 2006/585/EG der Kommission vom 24. August 2006 zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler…
Die Gruppe sollte einen Beitrag zur Beobachtung der Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlung der Kommission und der Schlussfolgerungen des Rates sowie zur…
Beobachtung der Fortschritte und Abschätzung der Folgen der Umsetzung der Empfehlung der Kommission vom 24. August 2006 zur Digitalisierung und…
In seinen Schlussfolgerungen vom 27. Mai 2011 forderte der Rat die Kommission auf, zum digitalen Binnenmarkt beizutragen, indem geeignete Bedingungen für die…
Deshalb ist es notwendig, eine Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für Digitalisierung und digitale Bewahrung einzusetzen und deren Mandat und Struktur…
In seinen Schlussfolgerungen vom 4. Februar 2011 und vom 23. Oktober 2011 forderte der Europäische Rat die Kommission zur Schaffung eines digitalen Binnenmarkts…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.