Erwägungsgrund 3 32007D0840BESCHLUSS DES RATES vom 29. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über Erleichterungen bei der Erteilung von Visa (2007/840/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32007D0341BESCHLUSS DES RATES vom 19. April 2007 über den Abschluss des Rückübernahmeabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation (2007/341/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32007D0820BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2007/820/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32007D0824BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zur Erleichterung der Visaerteilung (2007/824/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32007D0839BESCHLUSS DES RATES vom 29. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über die Rückübernahme von Personen (2007/839/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32007D0825BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien zur Erleichterung der Visaerteilung (2007/825/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.