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Am 5. Mai 2006 ermächtigte der Rat die Kommission, gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens 1994 (GATT 1994) Verhandlungen im Hinblick auf die Änderung der in der EG-Liste CXL im Anhang des GATT 1994 vorgesehenen gebundenen Zollsätze für drei Geflügelfleischerzeugnisse aufzunehmen. Die Kommission notifizierte der Welthandelsorganisation ihre Absicht, die Zugeständnisse für gesalzenes Geflügelfleisch der Position 0210 99 39 zu ändern und diese Verhandlungen auf gekochtes Hühnerfleisch der Position 1602 32 19 und Zubereitungen aus Truthühnerfleisch der Position 1602 31 der Kombinierten Nomenklatur (KN) auszudehnen.
Am 26. Juni 2003 ermächtigte der Rat die Kommission, gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 Verhandlungen mit dem Ziel einer Änderung bestimmter Zugeständnisse für…
Am 26. Juni 2003 ermächtigte der Rat die Kommission, gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 Verhandlungen mit dem Ziel einer Änderung bestimmter Zugeständnisse für…
Am 26. Juni 2003 ermächtigte der Rat die Kommission, gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, bestimmte Zugeständnisse…
Am 26. Juni 2003 hat der Rat die Kommission ermächtigt, zur Änderung bestimmter Zugeständnisse für Reis Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 zu…
Am 26. Juni 2003 ermächtigte der Rat die Kommission, gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, bestimmte Zugeständnisse…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 535/94 der Kommission vom 9. März 1994 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.