Erwägungsgrund 5 32005D0202BESCHLUSS DES RATES vom 31. Januar 2005 über den Abschluss eines Zusatzprotokolls zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/202/EG)
IN DER ERWÄGUNG, dass Artikel 56 des Abkommens wie folgt lautet: „Dieses Abkommen gilt für die Gebiete, in denen der Vertrag zur Gründung der Europäischen…
Erwägungsgrund 5 32007D0376IN DER ERWÄGUNG, dass Artikel 55 des Abkommens wie folgt lautet: „Im Sinne dieses Abkommens sind Vertragsparteien die Gemeinschaft oder ihre Mitgliedstaaten…
Erwägungsgrund 4 32005D0202BESCHLUSS DES RATES vom 31. Januar 2005 über den Abschluss eines Zusatzprotokolls zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/202/EG)
IN DER ERWÄGUNG, dass Artikel 55 des Abkommens wie folgt lautet: „Im Sinne dieses Abkommens sind Vertragsparteien die Gemeinschaft oder ihre Mitgliedstaaten…
Art. 3 32004D0860BESCHLUSS DES RATES vom 25. Oktober 2004 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Abkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen dieses Abkommens (2004/860/EG)
Dieser Beschluss findet Anwendung auf Bereiche, die von den in den Anhängen A und B des Abkommens genannten Bestimmungen und deren Entwicklung umfasst sind,…
Art. 2 32008D0146BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2008 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Abkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (2008/146/EG)
Dieser Beschluss findet Anwendung auf Bereiche, die von den in den Anhängen A und B des Abkommens aufgeführten Bestimmungen und deren Entwicklung umfasst sind,…