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Nachdem die Kommission die Maßnahmen Österreichs den übrigen Mitgliedstaaten mitgeteilt und den aufgrund von Artikel 23a der Richtlinie 89/552/EWG eingesetzten Ausschuss konsultiert hatte, teilte der für Bildung und Kultur zuständige Generaldirektor Österreich mit Schreiben vom 31. Mai 2001 mit, dass die Europäische Kommission keine Einwände gegen die mitgeteilten Maßnahmen zu erheben gedenkt.
Nachdem die Kommission die Maßnahmen Irlands den übrigen Mitgliedstaaten mitgeteilt und den aufgrund von Artikel 23a der Richtlinie 89/552/EWG eingesetzten…
Nachdem die Kommission die Maßnahmen Italiens den übrigen Mitgliedstaaten mitgeteilt und den aufgrund von Artikel 23a der Richtlinie 89/552/EWG eingesetzten…
Nachdem die Kommission die britischen Maßnahmen den anderen Mitgliedstaaten mitgeteilt und den aufgrund von Artikel 23a der Richtlinie 89/552/EWG eingesetzten…
Nachdem die Kommission die Maßnahmen Deutschlands den übrigen Mitgliedstaaten mitgeteilt und den aufgrund von Artikel 23a der Richtlinie 89/552/EWG eingesetzten…
Nachdem die Kommission die Maßnahmen Frankreichs den übrigen Mitgliedstaaten mitgeteilt und den aufgrund von Artikel 23a der Richtlinie 89/552/EWG eingesetzten…
Nachdem die Kommission die Maßnahmen Belgiens den übrigen Mitgliedstaaten mitgeteilt und den aufgrund von Artikel 23a der Richtlinie 89/552/EWG eingesetzten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.