Erwägungsgrund 4 32007D0477BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25 Juni 2007 über die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht von Maßnahmen Österreichs gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (2007/477/EG)
Bei der Erstellung der Liste von Ereignissen mit erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung, die Teil der österreichischen Maßnahmen ist, wurde für Eindeutigkeit…
Erwägungsgrund 4 32007D0480BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25. Juni 2007 über die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht von Maßnahmen Frankreichs gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (2007/480/EG)
Bei der Erstellung der Liste von Ereignissen mit erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung, die Teil der französischen Maßnahmen ist, wurde für Eindeutigkeit und…
Erwägungsgrund 4 32007D0481BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25. Juni 2007 über die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht von Maßnahmen Finnlands gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (2007/481/EG)
Bei der Erstellung der Liste von Ereignissen mit erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung, die Teil der finnischen Maßnahmen ist, wurde für Eindeutigkeit und…
Erwägungsgrund 4 32007D0479Bei der Erstellung der Liste von Ereignissen mit erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung, die Teil der belgischen Maßnahmen ist, wurde für Eindeutigkeit und…
Erwägungsgrund 4 32007D0475BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25. Juni 2007 über die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht von Maßnahmen Italiens gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (2007/475/EG)
Bei Erstellung der Liste von Ereignissen mit erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung, die Teil der Maßnahmen Italiens ist, wurde für Eindeutigkeit und…
Erwägungsgrund 4 32007D0476BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25. Juni 2007 über die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht von Maßnahmen Deutschlands gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (2007/476/EG)
Bei Erstellung der Liste von Ereignissen mit erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung, die Teil der Maßnahmen Deutschlands ist, wurde für Eindeutigkeit und…