Erwägungsgrund 16 32007D0480BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25. Juni 2007 über die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht von Maßnahmen Frankreichs gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (2007/480/EG)
Die aufgeführten Veranstaltungen wurden bisher in einer frei zugänglichen Fernsehsendung übertragen und erreichten eine große Zahl von Zuschauern.
Erwägungsgrund 11 32007D0477BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25 Juni 2007 über die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht von Maßnahmen Österreichs gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (2007/477/EG)
Die aufgeführten Veranstaltungen wurden bisher in einer frei zugänglichen Fernsehsendung übertragen und erreichten eine große Zahl von Zuschauern.
Erwägungsgrund 11 32007D0478BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25. Juni 2007 über die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht von Maßnahmen Irlands gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (2007/478/EG)
Die aufgeführten Veranstaltungen wurden bisher in einer frei zugänglichen Fernsehsendung übertragen und erreichten eine große Zahl von Zuschauern in Irland.
Erwägungsgrund 16 32007D0479Die aufgeführten Veranstaltungen, einschließlich derjenigen, die in ihrer Gesamtheit — und nicht als Aneinanderreihung von Einzelveranstaltungen — zu sehen…
Erwägungsgrund 18 32007D0730BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 16. Oktober 2007 über die Vereinbarkeit der vom Vereinigten Königreich gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit getroffenen Maßnahmen mit dem Gemeinschaftsrecht (Text von Bedeutung für den EWR) (2007/730/EG)
Die aufgelisteten Veranstaltungen, einschließlich derjenigen, die in ihrer Gesamtheit — und nicht als Aneinanderreihung von Einzelveranstaltungen — zu sehen…
Erwägungsgrund 13 32007D0477BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25 Juni 2007 über die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht von Maßnahmen Österreichs gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (2007/477/EG)
Die österreichischen Maßnahmen sind insofern mit den Wettbewerbsregeln der EG vereinbar, als die Definition von Fernsehveranstaltern, die für die Übertragung…