Erwägungsgrund 6 32007D0511BESCHLUSS DES RATES vom 15. Februar 2007 über den Abschluss — im Namen der Gemeinschaft — einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen zur Festlegung der Modalitäten der Beteiligung dieser Staaten an der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (2007/511/EG)
Die Vereinbarung wurde vorbehaltlich des Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt gemäß dem Beschluss 2007/512/EG des Rates am 1. Februar 2007 im Namen der…
Erwägungsgrund 3 32008D0194BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Singapur über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2008/194/EG)
Das Abkommen wurde vorbehaltlich des Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt gemäß dem Beschluss 2006/592/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet.
Erwägungsgrund 2 32007D0840BESCHLUSS DES RATES vom 29. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über Erleichterungen bei der Erteilung von Visa (2007/840/EG)
Das Abkommen wurde am 18 Juni 2007 gemäß einem am 12. Juni 2007 angenommenen Beschluss des Rates vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Namen der…
Erwägungsgrund 3 32010D0364BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juni 2010 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Ministerrat der Republik Albanien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2010/364/EU)
Vorbehaltlich seines möglichen späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2006/716/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft am 5. Mai 2006…
Erwägungsgrund 2 32007D0839BESCHLUSS DES RATES vom 29. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über die Rückübernahme von Personen (2007/839/EG)
Das Abkommen ist gemäß einem am 12. Juni 2007 angenommenen Beschluss des Rates am 18. Juni 2007 vorbehaltlich seines möglichen späteren Abschlusses im Namen der…
Erwägungsgrund 3 32008D0190BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2008/190/EG)
Das Abkommen wurde vorbehaltlich des Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt gemäß dem Beschluss 2006/345/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet.