Erwägungsgrund 2 32007D0318BESCHLUSS DES RATES vom 23. April 2007 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2007/318/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses sollte das Protokoll im Namen der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 2 32008D0792BESCHLUSS DES RATES vom 25. Februar 2008 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/792/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses sollte das Protokoll im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 2 32008D0628BESCHLUSS DES RATES vom 25. Februar 2008 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/628/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses sollte das Protokoll im Namen der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 2 32007D0548BESCHLUSS DES RATES vom 5. Juni 2007 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2007/548/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses ist das paraphierte Protokoll im Namen der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten zu unterzeichnen.
Erwägungsgrund 2 32008D0777BESCHLUSS DES RATES vom 22. Juli 2008 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/777/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses ist das paraphierte Protokoll im Namen der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten zu unterzeichnen.
Erwägungsgrund 2 32006D0711BESCHLUSS DES RATES vom 29. April 2004 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2006/711/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses wurde das Protokoll zwischen den beteiligten Parteien ausgehandelt und sollte nun im Namen der Europäischen…