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Die Unterzeichnung des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 2006 („Übereinkommen von 2006“) wird — vorbehaltlich des Abschlusses dieses Übereinkommens — im Namen der Europäischen Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Übereinkommens von 2006 ist diesem Beschluss beigefügt.
Die Europäische Gemeinschaft ist Vertragspartei des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 1994. Da auch das Übereinkommen von 2006 zu den Zielen der…
Das Übereinkommen von 2006 soll das verlängerte Internationale Tropenholz-Übereinkommen von 1994 ablösen, das bis zum Inkrafttreten des Übereinkommens von 2006…
Am 27. Januar 2006 hat die im Rahmen der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (Unctad) eingerichtete Verhandlungskonferenz den Wortlaut…
Die Unterzeichnung des Abkommens wird — vorbehaltlich des Abschlusses — im Namen der Europäischen Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem…
Das Antigua-Übereinkommen wird im Namen der Europäischen Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Übereinkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Das Abkommen wurde im Namen der Gemeinschaft vorbehaltlich seines späteren Abschlusses am 21. Juni 2006 unterzeichnet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.