Erwägungsgrund 1 32008D0202BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Japans über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich (2008/202/EG)
Am 5. April 1993 ermächtigte der Rat die Kommission, im Namen der Europäischen Gemeinschaft mit einigen der Haupthandelspartner der Gemeinschaft Abkommen über…
Erwägungsgrund 2 32007D0799BESCHLUSS DES RATES vom 12. Oktober 2006 zur Unterzeichnung des Protokolls über die Durchführung der Alpenkonvention im Bereich Verkehr (Verkehrsprotokoll) im Namen der Gemeinschaft (2007/799/EG)
Am 14. Mai 1991 hatte der Rat die Kommission ermächtigt, im Namen der Gemeinschaft und in Absprache mit den Mitgliedstaaten an den Verhandlungen über die…
Erwägungsgrund 1 32004D0633BESCHLUSS DES RATES vom 30. März 2004 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Indien über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich (2004/633/EG)
Am 27./28. Januar 2003 ermächtigte der Rat die Kommission, im Namen der Gemeinschaft das in diesem Beschluss genannte Abkommen auszuhandeln.
Erwägungsgrund 1 32008D0870ENTSCHEIDUNG DES RATES vom 13. Oktober 2008 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kuba gemäß Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse in den Listen der spezifischen Verpflichtungen der Republik Bulgarien und Rumäniens im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union (2008/870/EG)
Am 29. Januar 2007 ermächtigte der Rat die Kommission, im Rahmen der Beitritte der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Gemeinschaft mit bestimmten…
Erwägungsgrund 2 32008D0801BESCHLUSS DES RATES vom 25. September 2008 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (2008/801/EG)
Der Rat hat die Kommission ermächtigt, die Verhandlungen über den Beitritt der Gemeinschaft zu dem Übereinkommen zu führen.
Erwägungsgrund 2 32006D0619BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2006 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen– und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität in Bezug auf diejenigen Bestimmungen des Zusatzprotokolls, die in den Anwendungsbereich von Titel IV des Dritten Teils des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fallen (2006/619/EG)
Der Rat erteilte der Kommission den Auftrag, die Verhandlungen über den Beitritt der Gemeinschaft zu dem betreffenden internationalen Übereinkommen zu führen.