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Der Rat hat am 13. September 2004 den Vorsitz, der erforderlichenfalls vom Generalsekretär/Hohen Vertreter unterstützt wird, ermächtigt, im Falle künftiger ziviler EU-Krisenbewältigungsoperationen Verhandlungen mit Drittstaaten zum Zweck des Abschlusses eines Abkommens auf der Grundlage des Musterabkommens zwischen der Europäischen Union und einem Drittstaat über die Beteiligung eines Drittstaats an einer zivilen EU-Krisenbewältigungsoperation zu eröffnen. Auf dieser Grundlage hat der Vorsitz ein Abkommen mit Neuseeland über die Beteiligung Neuseelands an der Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan (EUPOL AFGHANISTAN) ausgehandelt.
Der Rat hat am 13. September 2004 den Vorsitz, der erforderlichenfalls vom Generalsekretär/Hohen Vertreter unterstützt wird, ermächtigt, im Falle künftiger…
Der Rat hat am 13. Dezember 2004 den Vorsitz, der erforderlichenfalls vom Generalsekretär/Hohen Vertreter unterstützt wird, ermächtigt, im Falle künftiger…
Der Rat hat am 13. Dezember 2004 den Vorsitz, der erforderlichenfalls vom Generalsekretär/Hohen Vertreter unterstützt wird, ermächtigt, im Falle künftiger…
Der Rat hat am 13. Dezember 2004 den Vorsitz, der erforderlichenfalls vom Generalsekretär/Hohen Vertreter unterstützt wird, ermächtigt, im Falle künftiger…
Der Rat hat am 13. Dezember 2004 den Vorsitz, der erforderlichenfalls vom Generalsekretär/Hohen Vertreter unterstützt wird, ermächtigt, im Falle künftiger…
Entsprechend der Ermächtigung des Rates vom 13. September 2004 hat der Vorsitz, der vom Generalsekretär/Hohen Vertreter unterstützt wurde, ein Abkommen zwischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.