Erwägungsgrund 2 32009D0081BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2008 über den Abschluss des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2009/81/EG, Euratom)
Bis zu seinem Inkrafttreten wurde das Protokoll mit Wirkung vom 1. Januar 2007 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 2 32009D0050BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2008 über den Abschluss des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2009/50/EG, Euratom)
Bis zu seinem Inkrafttreten wurde das Protokoll mit Wirkung vom 1. Januar 2007 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 2 32009D0816BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 19. Oktober 2009 über den Abschluss des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2009/816/EG, Euratom)
Bis zu seinem Inkrafttreten ist das Protokoll mit Wirkung vom 1. Januar 2007 vorläufig angewandt worden.
Erwägungsgrund 2 32008D0429BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 26. Mai 2008 über den Abschluss des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/429/EG, Euratom)
Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Protokoll mit Wirkung vom 1. Januar 2007 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 2 32009D0082BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2008 über den Abschluss des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2009/82/EG, Euratom)
Bis zu seinem Inkrafttreten wurde das Protokoll mit Wirkung vom 1. Januar 2007 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 2 32008D0430BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 26. Mai 2008 über den Abschluss des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/430/EG, Euratom)
Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Protokoll mit Wirkung vom 1. Januar 2007 vorläufig angewandt.