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Aufgrund des Urteils des Gerichts erster Instanz in der Rechtssache T-33/01, Infront WM gegen Kommission, stellt die Erklärung, dass Maßnahmen gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind, eine Entscheidung dar, die von der Kommission erlassen werden muss. Folglich ist durch diesen Rechtsakt festzustellen, dass die vom UK mitgeteilten Maßnahmen mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind. Die im Anhang zu diesem Beschluss aufgeführten Maßnahmen sollten gemäß Artikel 3a Absatz 2 der Richtlinie 89/552/EWG im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Aufgrund des Urteils des Gerichts erster Instanz in der Rechtssache T-33/01, Infront WM gegen Kommission, stellt die Erklärung, dass Maßnahmen gemäß Artikel 3a…
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Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.