Erwägungsgrund 3 32007D0478BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25. Juni 2007 über die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht von Maßnahmen Irlands gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (2007/478/EG)
Bei ihrer Prüfung berücksichtigte die Kommission die verfügbaren Daten über die irische Medienlandschaft.
Erwägungsgrund 3 32007D0479Bei ihrer Prüfung berücksichtigte die Kommission die verfügbaren Daten über die belgische Medienlandschaft.
Erwägungsgrund 3 32007D0480BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25. Juni 2007 über die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht von Maßnahmen Frankreichs gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (2007/480/EG)
Bei ihrer Prüfung berücksichtigte die Kommission die verfügbaren Daten über die französische Medienlandschaft.
Erwägungsgrund 3 32007D0476BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25. Juni 2007 über die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht von Maßnahmen Deutschlands gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (2007/476/EG)
Bei ihrer Prüfung berücksichtigte die Kommission die verfügbaren Daten über die deutsche Medienlandschaft.
Erwägungsgrund 3 32007D0475BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25. Juni 2007 über die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht von Maßnahmen Italiens gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (2007/475/EG)
Bei ihrer Prüfung berücksichtigte die Kommission die verfügbaren Daten über die italienische Medienlandschaft.
Erwägungsgrund 3 32007D0481BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25. Juni 2007 über die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht von Maßnahmen Finnlands gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (2007/481/EG)
Bei ihrer Prüfung berücksichtigte die Kommission die verfügbaren Daten über die finnische Medienlandschaft.