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Im Hinblick auf die Verhütung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen, einschließlich des Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung, sowie den Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen kann die Europäische Union den vorrangig von den Mitgliedstaaten durchzuführenden Maßnahmen durch folgende Aktivitäten einen Mehrwert verleihen: Verbreitung und Austausch von Informationen, Erfahrungen und bewährten Praktiken; Förderung eines innovativen Ansatzes; gemeinsame Festlegung von Prioritäten; gegebenenfalls Ausbau von Netzen; Auswahl von gemeinschaftsweiten Projekten, einschließlich Projekten zur Förderung von kostenlosen Kinder-Notrufdiensten und von Notrufdiensten für vermisste und sexuell ausgebeutete Kinder; Motivierung und Mobilisierung aller Beteiligten sowie europaweite Kampagnen zur Sensibilisierung gegen Gewalt. Diese Maßnahmen sollten auch die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Frauen umfassen, die Opfer des Menschenhandels sind.
Die Europäische Gemeinschaft kann den Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich der Drogenprävention und -aufklärung einschließlich der Behandlung und…
Die Nutzung des Internets und anderer Kommunikationsmittel wie des Mobiltelefons nimmt in der Europäischen Union weiter beträchtlich zu und bietet allen Bürgern…
Die Bekämpfung von Gewalt sollte in den Zusammenhang des Schutzes der Grundrechte gestellt werden, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union…
Unbeschadet der Ziele und Befugnisse der Europäischen Gemeinschaft leisten die allgemeinen Ziele des Programms — insbesondere im Hinblick auf Kinder,…
Einleitung Ziel des Programms ist die Förderung der sichereren Nutzung des Internet und anderer Kommunikationstechnologien („Online-Technologien“), die Schulung…
Sowohl im Bereich der für Kinder möglicherweise schädlichen Inhalte, insbesondere des pornografischen Materials, als auch der illegalen Inhalte, insbesondere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.