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Mit Hilfe des Gemeinschaftsaktionsprogramms, das durch den Beschluss Nr. 803/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über die Annahme des Aktionsprogramms (2004—2008) der Gemeinschaft zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie zum Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen (Programm Daphne II) aufgestellt wurde, konnten die im Rahmen des Programms Daphne bereits erzielten Ergebnisse weiterentwickelt werden; nach Artikel 8 Absatz 2 des Beschlusses Nr. 803/2004/EG ergreift die Kommission die erforderlichen Maßnahmen, um dafür zu sorgen, dass die jährlichen Mittelbeträge der neuen Finanziellen Vorausschau entsprechen.
Das Gemeinschaftsaktionsprogramm, das durch den Beschluss Nr. 293/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Januar 2000 zur Annahme eines…
Mit diesem Beschluss wird als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ ein spezifisches Programm zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen…
Entsprechend der erklärten Absicht der Kommission, die Finanzinstrumente der Gemeinschaft zu konsolidieren und zu rationalisieren, wird mit diesem Beschluss ein…
Das Europäische Parlament hat die Kommission unter anderem in seinen Entschließungen vom 19. Mai 2000 zur Mitteilung der Kommission an den Rat und das…
Artikel 8 des Beschlusses Nr. 1786/2002/EG sieht vor, dass die Kommission einen jährlichen Arbeitsplan für die Durchführung des Programms, die Festlegung von…
Auf der Grundlage des Aktionsplans der Europäischen Union zur Drogenbekämpfung (2000—2004), der vom Europäischen Rat in Feira im Juni 2000 gebilligt wurde,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.