Erwägungsgrund 2 32007D0532BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juli 2007 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und der Europäischen Gemeinschaft für die Zeit vom 1. Juni 2006 bis zum 31. Mai 2010 (2007/532/EG)
Es sollte sichergestellt werden, dass die Fangtätigkeiten ab dem Auslaufen des vorherigen Protokolls zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten vor der Küste von São…
Erwägungsgrund 4 32006D0511BESCHLUSS DES RATES vom 11. Juli 2006 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau über die Fischerei vor der Küste von Guinea-Bissau für die Zeit vom 16. Juni 2006 bis zum 15. Juni 2007 (2006/511/EG)
Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten der Schiffe der Gemeinschaft zu vermeiden, muss die Verlängerung baldmöglichst angewandt werden. Das Abkommen in Form…
Erwägungsgrund 4 32006R1491VERORDNUNG (EG) Nr. 1491/2006 DES RATES vom 10. Oktober 2006 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Guinea-Bissau über die Fischerei vor der Küste von Guinea-Bissau für die Zeit vom 16. Juni 2006 bis zum 15. Juni 2007
Der im Rahmen des auslaufenden Protokolls vorgesehene Schlüssel für die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten muss bestätigt werden —
Erwägungsgrund 3 32007R0753VERORDNUNG (EG) Nr. 753/2007 DES RATES vom 28. Juni 2007 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der Autonomen Regierung Grönlands andererseits
Das Verfahren für die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten sollte festgelegt werden.
Erwägungsgrund 4 32006R1124VERORDNUNG (EG) Nr. 1124/2006 DES RATES vom 11. Juli 2006 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe über die Fischerei vor der Küste von São Tomé und Príncipe für die Zeit vom 1. Juni 2005 bis zum 31. Mai 2006
Der im auslaufenden Protokoll vorgesehene Schlüssel zur Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten muss bestätigt werden —
Erwägungsgrund 3 32007D0318BESCHLUSS DES RATES vom 23. April 2007 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2007/318/EG)
Das Protokoll sollte ab dem Datum seiner Unterzeichnung vorläufige Anwendung finden, bis die für seinen formalen Abschluss erforderlichen Verfahren beendet sind…