Art. 2 32007D0823BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Montenegro zur Erleichterung der Visaerteilung (2007/823/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 14 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation vor .
Art. 2 32007D0821BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Albanien zur Erleichterung der Visaerteilung (2007/821/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 14 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation vor .
Art. 2 32007D0825BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien zur Erleichterung der Visaerteilung (2007/825/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 14 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation vor .
Art. 2 32007D0824BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zur Erleichterung der Visaerteilung (2007/824/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 14 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation vor .
Art. 2 32007D0340BESCHLUSS DES RATES vom 19. April 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (2007/340/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 15 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation vor .
Art. 2 32007D0840BESCHLUSS DES RATES vom 29. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über Erleichterungen bei der Erteilung von Visa (2007/840/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 14 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Mitteilung vor .