Erwägungsgrund 3 32008D0578BESCHLUSS DES RATES vom 28. Februar 2008 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Europarat über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und dem Europarat (2008/578/EG)
Das Abkommen sollte deshalb unterzeichnet und genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32007D0825BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien zur Erleichterung der Visaerteilung (2007/825/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32007D0817BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2007/817/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32007D0827BESCHLUSS DES RATES vom 22. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über Erleichterungen bei der Erteilung von Visa (2007/827/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32007D0819BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2007/819/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32007D0821BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Albanien zur Erleichterung der Visaerteilung (2007/821/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.