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Die Freigabe der Finanzhilfe der Gemeinschaft erfolgt unbeschadet der Befugnisse der Haushaltsbehörde.
Die Freigabe der Finanzhilfe der Gemeinschaft erfolgt unbeschadet der Befugnisse der Haushaltsbehörde.
Die Freigabe der Finanzhilfe der Gemeinschaft erfolgt unbeschadet der Befugnisse der Haushaltsbehörde.
Die Freigabe der Finanzhilfe der Gemeinschaft erfolgt unbeschadet der Befugnisse der Haushaltsbehörde.
Die Freigabe dieser Makrofinanzhilfe der Gemeinschaft erfolgt unbeschadet der Befugnisse der Haushaltsbehörde.
Die Freigabe dieser Zuschusskomponente erfolgt unbeschadet der Befugnisse der Haushaltsbehörde.
Die Einbeziehung einer Zuschusskomponente in die Finanzhilfe erfolgt unbeschadet der Befugnisse der Haushaltsbehörde.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.