Erwägungsgrund 1 32005D0336BESCHLUSS DES RATES vom 18. April 2005 zur Änderung des Beschlusses des Rates vom 16. Dezember 1980 zur Einsetzung des Beratenden Ausschusses für das Programm Fusion (2005/336/Euratom)
Der BAE-FU soll seine Stellungnahmen unter Anwendung eines Systems zur Stimmengewichtung abgeben, wenn er gemäß Absatz 5 Buchstabe g des Beschlusses des Rates…
Erwägungsgrund 2 32008D0182Am 21. März 2007 empfahl der BAE-FU einstimmig die Aktualisierung des bei der Behandlung von Fragen der Kernfusion vorgesehenen Systems der Stimmengewichtung…
Erwägungsgrund 2 32005D0336BESCHLUSS DES RATES vom 18. April 2005 zur Änderung des Beschlusses des Rates vom 16. Dezember 1980 zur Einsetzung des Beratenden Ausschusses für das Programm Fusion (2005/336/Euratom)
Am 21. Oktober 2004 empfahl der BAE-FU einstimmig die Aktualisierung des bei der Behandlung von Fragen der Kernfusion vorgesehenen Systems der Stimmengewichtung…
Art. 5 Abs. 1 32011R0182VERORDNUNG (EU) Nr. 182/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Februar 2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren
Findet das Prüfverfahren Anwendung, so gibt der Ausschuss seine Stellungnahme mit der Mehrheit nach Artikel 16 Absätze 4 und 5 des Vertrags über die Europäische…
Erwägungsgrund 3 32007D0549BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juli 2007 zur Änderung des Internen Abkommens vom 17. Juli 2006 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2008—2013 bereitgestellten Gemeinschaftshilfe im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens und die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet (2007/549/EG)
Gemäß Artikel 8 Absatz 4 des Internen Abkommens wird die in Absatz 2 jenes Artikels festgelegte Stimmengewichtung, für die derzeit im Falle Bulgariens und…
Erwägungsgrund 5 32012D0348BESCHLUSS DES RATES vom 18. Juni 2012 über den Standpunkt, den die Europäische Union in den jeweiligen Ausschüssen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa hinsichtlich der Anpassung der Regelungen Nr. 11, 13H, 30, 44, 49, 54, 64, 101, 106 und 121 an den technischen Fortschritt und hinsichtlich der Anpassung der globalen technischen Regelung Nr. 1 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über Türschlösser und Türaufhängungen an den technischen Fortschritt vertreten soll (2012/348/EU)
Es ist zweckmäßig, den Standpunkt festzulegen, der zu diesem Beitrittsantrag im Verwaltungsausschuss des Geänderten Übereinkommens von 1958 und im…