Erwägungsgrund 8 32008D0211BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Bosnien und Herzegowina und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/55/EG (2008/211/EG)
Der Beschluss 2006/55/EG sollte daher aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 8 32008D0213BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Serbien einschließlich des Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/56/EG (2008/213/EG)
Der Beschluss 2006/56/EG sollte daher aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 8 32008D0210BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Albanien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/54/EG (2008/210/EG)
Der Beschluss 2006/54/EG sollte daher aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 11 32008D0157BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Türkei und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/35/EG (2008/157/EG)
Der Beschluss 2006/35/EG sollte aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 9 32008D0119BESCHLUSS DES RATES vom 12. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Kroatien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/145/EG (2008/119/EG)
Der Beschluss 2006/145/EG sollte aufgehoben werden —
Art. 3 32008D0212Der Beschluss 2006/57/EG wird aufgehoben.