Erwägungsgrund 7 32008D0224BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über den Abschluss von Protokollen zur Änderung der Abkommen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Georgien, der Libanesischen Republik, der Republik Malediven, der Republik Moldau, der Regierung der Republik Singapur beziehungsweise der Republik Östlich des Uruguay anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/224/EG)
Die Republik Bulgarien und Rumänien unterzeichneten jeweils ein bilaterales Abkommen über Luftverkehrsdienste mit der Republik Moldau, und zwar am 17. April…
Erwägungsgrund 3 32008D0224BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über den Abschluss von Protokollen zur Änderung der Abkommen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Georgien, der Libanesischen Republik, der Republik Malediven, der Republik Moldau, der Regierung der Republik Singapur beziehungsweise der Republik Östlich des Uruguay anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/224/EG)
Die Republik Bulgarien und Rumänien unterzeichneten jeweils ein bilaterales Abkommen über Luftverkehrsdienste mit der Libanesischen Republik, und zwar am 17.…
Erwägungsgrund 1 32008D0224BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über den Abschluss von Protokollen zur Änderung der Abkommen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Georgien, der Libanesischen Republik, der Republik Malediven, der Republik Moldau, der Regierung der Republik Singapur beziehungsweise der Republik Östlich des Uruguay anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/224/EG)
Die Republik Bulgarien und Rumänien unterzeichneten jeweils ein bilaterales Abkommen über Luftverkehrsdienste mit Georgien, und zwar am 19. Januar 1995 bzw. am…
Erwägungsgrund 9 32008D0224BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über den Abschluss von Protokollen zur Änderung der Abkommen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Georgien, der Libanesischen Republik, der Republik Malediven, der Republik Moldau, der Regierung der Republik Singapur beziehungsweise der Republik Östlich des Uruguay anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/224/EG)
Die Republik Bulgarien und Rumänien unterzeichneten jeweils ein bilaterales Abkommen über Luftverkehrsdienste mit der Republik Singapur, und zwar am 28.…
Erwägungsgrund 5 32008D0224BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über den Abschluss von Protokollen zur Änderung der Abkommen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Georgien, der Libanesischen Republik, der Republik Malediven, der Republik Moldau, der Regierung der Republik Singapur beziehungsweise der Republik Östlich des Uruguay anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/224/EG)
Die Republik Bulgarien unterzeichnete am 13. August 2006 in Male ein bilaterales Abkommen über Luftverkehrsdienste mit der Republik Malediven.
Erwägungsgrund 3 32008D0275Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (nachstehend: das „horizontale…