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Der Beschluss 2001/80/GASP wird wie folgt geändert:
Artikel 4 erhält folgende Fassung: Die Mitglieder des Militärstabs der Europäischen Union unterliegen den Vorschriften des Beschlusses 2007/829/EG des Rates vom 5. Dezember 2007 über die Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige und Militärexperten.
Der Anhang wird durch den Anhang des vorliegenden Beschlusses ersetzt.
Der Beschluss 2001/80/GASP wird wie folgt geändert:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.