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Nach Artikel 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft besteht eine der Tätigkeiten der Gemeinschaft in der Schaffung eines Binnenmarkts, der durch die Beseitigung der Hindernisse für den freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten gekennzeichnet ist.
Artikel 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft weist der Gemeinschaft die Aufgabe zu, einen Binnenmarkt zu schaffen, der durch die…
Ziel der Europäischen Gemeinschaft ist es, eine immer engere Zusammengehörigkeit der Staaten und Völker Europas zu erreichen und den wirtschaftlichen und…
Die Beseitigung der Hindernisse für den freien Personen- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten gehört zu den Zielen der Europäischen…
Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c EG-Vertrag haben die Europäische Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten für die Beseitigung der Hindernisse im freien…
Nach Artikel 153 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft hat die Gemeinschaft zur Förderung der Interessen der Verbraucher und zur…
Gemäß Artikel 140 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fördert die Kommission die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und erleichtert…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.