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Nach Artikel 3 Absatz 3 der Beitrittsakte von 2005 treten Bulgarien und Rumänien den zwischen den Mitgliedstaaten geschlossenen, in Anhang I der Beitrittsakte aufgeführten Übereinkünften und Protokollen bei. Dieser Anhang, ergänzt durch den Beschluss 2008/493/EG des Rates vom 23. Juni 2008 zur Änderung vom Anhang I der Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens , schließt auch das Schiedsübereinkommen, das am 25. Mai 1999 unterzeichnete Protokoll sowie das Übereinkommen vom 21. Dezember 1995 und das Übereinkommen vom 8. Dezember 2004 ein. Die betreffenden Übereinkünfte und Protokolle treten für Bulgarien und Rumänien an dem Tag in Kraft, der vom Rat festgelegt wird.
Nach Artikel 3 Absatz 3 der Beitrittsakte von 2005 treten Bulgarien und Rumänien den in Anhang I der Beitrittsakte von 2005 aufgeführten Übereinkommen und…
Nach Artikel 3 Absatz 3 der Beitrittsakte von 2005 treten die Republik Bulgarien und Rumänien den in Anhang I der Beitrittsakte, geändert durch den Beschluss…
Nach Artikel 3 Absatz 3 der Beitrittsakte treten Bulgarien und Rumänien den in Anhang I der Beitrittsakte aufgeführten Übereinkünften und Protokollen bei, zu…
Nach Artikel 3 Absatz 3 der Beitrittsakte treten Bulgarien und Rumänien den in Anhang I der Beitrittsakte aufgeführten Übereinkünften und Protokollen bei, zu…
Nach Artikel 3 Absatz 3 der Beitrittsakte treten Bulgarien und Rumänien den zwischen den Mitgliedstaaten geschlossenen, in Anhang I der Beitrittsakte…
Gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Beitrittsakte von 2005 treten Bulgarien und Rumänien den zwischen den Mitgliedstaaten geschlossenen, im Anhang I aufgeführten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.