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Die Stärkung der polizeilichen und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen muss mit einer Achtung der Grundrechte — insbesondere des Rechts auf die Achtung der Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten — einhergehen, die durch spezielle Datenschutzregelungen zu gewährleisten ist, die auf die Besonderheiten der einzelnen Formen des Datenaustauschs zugeschnitten sein sollten. Derartige Datenschutzbestimmungen sollten insbesondere den Besonderheiten des grenzüberschreitenden Online-Zugriffs auf Datenbanken Rechnung tragen. Da das Verfahren des Online-Zugriffs keine vorherige Prüfung durch den Datei führenden Mitgliedstaat erlaubt, sollte ein System eingerichtet werden, das eine nachträgliche Kontrolle sicherstellt.
Zur Verbesserung des Informationsaustauschs im Hinblick auf die Verhinderung von Straftaten und die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und…
Wenn der vorgeschlagene Rahmenbeschluss über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen…
In Anbetracht dessen, dass eine engere polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zu einem umfassenden Austausch von Informationen und Daten führt, bezweckt…
Die Grundrechte und Grundfreiheiten aller beteiligten Personen sollten gemäß dem Unionsrecht uneingeschränkt gewahrt und geachtet werden, insbesondere das Recht…
Die Verwendung von Informationen, die nach diesem Beschluss unmittelbar oder auf bilateraler Ebene ausgetauscht werden, unterliegt den nationalen…
Die in diesem Beschluss enthaltenen Datenschutzbestimmungen umfassen auch die — in Ermangelung eines Rahmenbeschlusses über den Datenschutz in der dritten Säule…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.