Erwägungsgrund 13 32008D0328BESCHLUSS DES RATES vom 18. April 2008 zur Änderung des Beschlusses des mit dem Schengener Übereinkommen von 1990 eingesetzten Exekutivausschusses zur Änderung der Finanzregelung für die Einrichtung und den Betrieb der technischen Unterstützungseinheit für das Schengener Informationssystem (C.SIS) (2008/328/EG)
Dieser Beschluss stellt eine auf dem Schengen-Besitzstand aufbauende oder anderweitig damit zusammenhängende Bestimmung im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 der…
Erwägungsgrund 12 32007D0472BESCHLUSS DES RATES vom 25. Juni 2007 zur Änderung des Beschlusses des mit dem Schengener Übereinkommen von 1990 eingesetzten Exekutivausschusses zur Änderung der Finanzregelung für die Einrichtung und den Betrieb der technischen Unterstützungseinheit für das Schengener Informationssystem (C.SIS) (2007/472/EG)
Dieser Beschluss stellt eine auf dem Schengen-Besitzstand aufbauende oder anderweitig damit zusammenhängende Bestimmung im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 der…
Art. 2 32006D0619BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2006 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen– und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität in Bezug auf diejenigen Bestimmungen des Zusatzprotokolls, die in den Anwendungsbereich von Titel IV des Dritten Teils des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fallen (2006/619/EG)
Dieser Beschluss gilt in Bezug auf die Bestimmungen des Protokolls, die in den Anwendungsbereich von Titel IV des Dritten Teils des Vertrags fallen.
Art. 3 32005D0459ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 22. Juni 2005 zur grundsätzlichen Anerkennung der Vollständigkeit der Unterlagen, die zur eingehenden Prüfung im Hinblick auf eine etwaige Aufnahme von Pinoxaden in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates eingereicht wurden (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1839) (Text von Bedeutung für den EWR) (2005/459/EG)
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.