Erwägungsgrund 2 32009D0881BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN RATES vom 1. Dezember 2009 über die Ausübung des Vorsitzes im Rat (2009/881/EU)
Daher sollte dieser Beschluss angenommen werden —
Erwägungsgrund 2 32006D0364BESCHLUSS DES RATES vom 15. Mai 2006 über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft zum Entwurf einer Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa betreffend die Genehmigung von adaptiven Frontbeleuchtungssystemen (AFS) für Kraftfahrzeuge (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/364/EG)
Der Standpunkt der Gemeinschaft zu diesem Regelungsentwurf sollte festgelegt werden.
Erwägungsgrund 2 32006D0363BESCHLUSS DES RATES vom 15. Mai 2006 über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Entwurf der Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über Räder für Personenkraftwagen und ihre Anhänger (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/363/EG)
Der Standpunkt der Gemeinschaft zu diesem Regelungsentwurf sollte festgelegt werden.
Erwägungsgrund 6 32008D0590Daher ist ein institutioneller Rahmen für regelmäßige Konsultationen mit diesen Stellen notwendig —
Erwägungsgrund 18 32006R1922Das Institut sollte bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben möglichst unabhängig handeln können.
Erwägungsgrund 2 32010D0131BESCHLUSS DES RATES vom 25. Februar 2010 zur Einsetzung des Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (2010/131/EU)
Daher sollte ein Beschluss über die Einsetzung dieses Ausschusses erlassen und dessen Aufgaben festgelegt werden —