Erwägungsgrund 5 32010D0778BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2010 zur Änderung der Entscheidung 2006/944/EG über die gemäß der Entscheidung 2002/358/EG des Rates erfolgende Festlegung der Emissionsmengen, die der Gemeinschaft und jedem ihrer Mitgliedstaaten im Rahmen des Kyoto-Protokolls zugeteilt werden (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 9009) (2010/778/EU)
Die Entscheidung 2006/944/EG ist daher entsprechend zu ändern.
Erwägungsgrund 7 32006D0447BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 31. Mai 2006 zur Änderung des Beschlusses 2005/436/EG hinsichtlich des finanziellen Beitrags der Gemeinschaft zum Treuhandfonds 911100MTF/INT/003/EWG (TFEU 970089129) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 2076) (2006/447/EG)
Der Beschluss 2005/436/EG ist daher entsprechend zu ändern.
Erwägungsgrund 9 32005D0223BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25. Februar 2005 zur Änderung des Beschlusses 94/140/EG zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für die Koordinierung der Betrugsbekämpfung (2005/223/EG)
Der Beschluss 94/140/EG ist entsprechend zu ändern —
Erwägungsgrund 4 32005R1177VERORDNUNG (EG) Nr. 1177/2005 DER KOMMISSION vom 20. Juli 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1238/95 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates im Hinblick auf die an das Gemeinschaftliche Sortenamt zu entrichtenden Gebühren
Die Verordnung (EG) Nr. 1238/95 ist daher entsprechend zu ändern.
Erwägungsgrund 57 32008L0006Die Richtlinie 97/67/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32009D0434BESCHLUSS DES RATES vom 25. Mai 2009 zur Änderung des Beschlusses 2006/493/EG zur Festlegung des Betrags für die Gemeinschaftsförderung der Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013, der jährlichen Aufteilung dieser Förderung und des Mindestbetrags der Konzentration in den im Rahmen des Ziels „Konvergenz“ förderfähigen Regionen (2009/434/EG)
Der Beschluss 2006/493/EG sollte daher entsprechend geändert werden —