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Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1901/2006 beruft die Kommission Vertreter der medizinischen Berufsgruppen und der Patientenverbände in den Pädiatrieausschuss der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMEA).
Spätestens am 26. Juli 2007 wird innerhalb der durch die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 geschaffenen Europäischen Arzneimittel-Agentur, im Folgenden „Agentur“…
Es ist angezeigt, innerhalb der Europäischen Arzneimittel-Agentur, im Folgenden „Agentur“ genannt, einen wissenschaftlichen Ausschuss, den „Pädiatrieausschuss“…
Abweichend von Absatz 1 veröffentlicht die Agentur gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1901/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.…
Die in Artikel 56 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung genannten Ausschüsse sowie alle gemäß jenem Artikel oder gemäß Artikel 139 Absatz 3 der Verordnung (EU)…
Dem Artikel 11 der Richtlinie 2001/20/EG wird folgender Absatz angefügt: „4. Abweichend von Absatz 1 veröffentlicht die Agentur gemäß den Bestimmungen der…
Die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 56 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „1. Die Agentur umfasst: a) den Ausschuss für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.