Art. 3 32008D0666BESCHLUSS 2008/666/GASP DES RATES vom 24. Juli 2008 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo, EULEX KOSOVO
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 3 32008D0665BESCHLUSS 2008/665/GASP DES RATES vom 9. Juni 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Albanien über die Beteiligung der Republik Albanien an der militärischen Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik (Operation EUFOR Tchad/RCA)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 3 32008D0669BESCHLUSS 2008/669/GASP DES RATES vom 16. Juni 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Guinea-Bissau über die Rechtsstellung der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in der Republik Guinea-Bissau
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 3 32008D0266BESCHLUSS 2008/266/GASP DES RATES vom 28. Januar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Tschad über die Rechtsstellung der EU-geführten Einsatzkräfte in der Republik Tschad
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 3 32008D0868BESCHLUSS 2008/868/GASP DES RATES vom 13. Oktober 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über die Beteiligung der Russischen Föderation an der militärischen Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik (Operation EUFOR Tchad/RCA)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 3 32006D0467BESCHLUSS DES RATES vom 21. November 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Island über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen (2006/467/GASP)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.