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Die Musterbestimmungen für Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft für Produkte sind in Anhang I festgelegt.
„Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft“ : Rechtsvorschriften der Gemeinschaft zur Harmonisierung der Bedingungen für die Vermarktung von Produkten;
Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union sind Rechtsvorschriften der Union zur Harmonisierung der Bedingungen für die Vermarktung von Produkten.
Dieser Beschluss enthält den einheitlichen Rahmen für allgemeine Grundsätze und Musterbestimmungen für die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften der Gemeinschaft…
„Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft“: Rechtsvorschriften der Gemeinschaft zur Harmonisierung der Bedingungen für die Vermarktung von Produkten.
sind Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft Rechtsvorschriften der Gemeinschaft zur Harmonisierung der Bedingungen für die Vermarktung von…
Diese Richtlinie gilt für die in Anhang I beschriebenen Erzeugnisse. Diese Erzeugnisse müssen den in Anhang II festgelegten Anforderungen entsprechen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.